Monitoring von gemischten Kunststoffsammlungen ab 2020

Die Möglichkeit der Abgabe von gemischten Kunststoffabfällen aus Haushaltungen hat sich in den letzten Jahren als echtes Bedürfnis der Bevölkerung herausgestellt. Das separate Sammeln und Verwerten von gemischten Kunststoffabfällen weist gegenüber der herkömmlichen energetischen Verwertung einen grösseren Umweltnutzen aus. Seit 2020 werden vom Verein Schweizer Plastic Recycler jährlich Informationen zu Sammelmengen, Verwertung und finanziellem Aufwand der Sammlung online publiziert.

Die unabhängige Begleitgruppe Qualitätssicherung stellt die kontinuierliche Verbesserung und Anpassung der Standards and die ändernden Rahmenbedingungen sicher

Mengenübersicht Kunststoffströme 2019
Monitoringbericht 2020 (Pilotphase)
Monitoringbericht 2021
Monitoringbericht 2022

«Genau mit solchen Berichten trägt euer Verein dazu bei, dass Kunststoffrecycling basierend auf Fakten weiterentwickelt wird, ich danke für diese Arbeit!»

Alex Bukowiecki Gerber
Geschäftsführer Schweizerischer Verband Kommunale Infrastruktur SVKI

Dokumente für den Download:

Konsumentinnen und Konsumenten wollen Gewissheit haben, wieviel von ihrem gesammelten Haushaltskunststoff stofflich verwertet wird und was aus den verarbeiteten Stoffströmen wird, Der VSPR hat diesen Handlungsbedarf erkannt. Er hat gemeinsam mit einer kritischen Begleitgruppe Richtlinien für eine Branchenlösung entwickelt und das Dokument unter dem Namen «Kunststoff-Charta» für alle zugänglich gemacht. Die Empa hat eine Prüf-Methode für Systemanbieter von gemischten Kunststoffsammlungen auf Basis der Kunststoff-Charta erarbeitet. Die Anforderungen und das Handbuch können kostenlos heruntergeladen werden. Wer sich zertifizieren möchte, füllt bitte den Antrag aus und sendet ihn der Geschäftsstelle.

Antragsformular für Systembetreiber

Wissenswertes für Systembetreiber

Die Bedingungen für die Zertifizierung, die Entrichtung der Lizenzgebühr und die Nutzung des Labels und des Schriftzugs sind vertraglich geregelt.

Als Systembetreiber gilt eine Organisation, die einen eigenen Sammelsack herausgibt und in direktem Kontakt mit Erstbehandlern steht oder die Behandlung über einen anderen Systembetreiber organisiert. Systempartner sind Organisationen, die an der Umsetzung des Sammelsystems beteiligt sind. Auszug aus Art. 2.1.15 und Art. 2.1.16, Anforderungen an den Betrieb von Sammelsystemen für gemischte Kunststoffabfälle:

Art. 2.1.15: Als Systembetreiber gilt eine Firma, Organisation oder ein Konsortium, die für die übergeordnete Organisation eines Sammelsystems verantwortlich ist und durch die Herausgabe eines eigenen Sammelsackes gegenüber dem Nutzer die Einhaltung der Anforderungen garantiert. Ein Systembetreiber steht in direktem Kontakt mit Erstbehandlern oder organisiert die Behandlung über andere Systembetreiber.

Art. 2.1.16: Systempartner sind Firmen und Organisationen, die zur Umsetzung des Sammelsystems eines Systembetreibers beitragen (Sammelstellen, Logistikunternehmen, Behandler, Hersteller von Sammelsäcken etc.).

Wissenswertes für Systempartner

Systempartner, die bei einem vom VSPR registrierten Systembetreiber vertraglich angeschlossen sind, werden im Dokument «Charta lizenziert» auf der Webseite des VSPR laufend veröffentlicht.

Liste «Charta-lizenziert»

Zusammenfassung:

  • Mitglieder bekennen sich seit dem 16.04.2018 zur Kunststoff-Charta Schweiz
  • Veröffentlichung der Systempartner auf der Liste «Charta-Lizenziert»
  • Kostenbeteiligung der Systempartner am Zertifizierungssystem durch Anzahl verkaufter Säcke
  • sichtbares Label an der Sammelstelle, am Sammelsack und/oder Banderole
  • Schriftzug «Mach’ was draus» kostenlos für Mitglieder